top of page

Es braucht ein Ende der Tempolimit-Obsession

Medienmitteilung der FDP Dübendorf vom 2. September 2025

 


An der letzten Sitzung des Gemeinderates stand erneut das Thema Verkehr sprichwörtlich im Zentrum. Betrachtet man die Vielzahl an Vorstössen und Voten rund um Tempo 30 könnte man meinen, Dübendorf habe keine wichtigeren Herausforderungen. Die FDP-Fraktion hofft, dass diese Tempolimit-Obsession bald ein Ende findet, denn es gibt drängendere Fragen in unserer Stadt.

 

Der FDP ist ein flüssiger Verkehr auf den Hauptachsen wichtig, weshalb wir uns z.B. mit der kantonalen Mobilitätsinitiative auch für Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen einsetzen. Die Strassen im Stadtzentrum sind aber nicht eindeutig verkehrsorientiert, wie es beispielsweise die Überlandstrasse oder die Högler-/Fällandenstrasse sind. Mit der Einführung von Tempo 30 konnte im Dübendorfer Zentrum vielmehr der frühere Durchgangsverkehr reduziert werden, was auch Anwohner bestätigen. Bei Tempo 50 hingegen droht eine Rückkehr des Durchgangsverkehrs, was aus unserer Sicht nicht wünschenswert ist. Die FDP-Fraktion hat sich daher für die Beibehaltung von Tempo 30 im Stadtzentrum ausgesprochen. Richtig ist aber auch, dass die heutige Umsetzung Defizite aufweist: Die Rechtsvortritte führen in Stosszeiten zu Stau, was auch den Busverkehr betrifft, und fehlende Fussgängerstreifen sorgen für Unsicherheit. Deshalb sprach sich die FDP-Fraktion für Verbesserungen in der bestehenden Tempo-30-Zone aus und hat das entsprechende Postulat von Thomas Maier unterstützt.

 

Umstritten war auch die Einzelinitiative «Stopp den Knallkörpern», die im Gemeinderat nicht die notwendige Unterstützung für eine Überweisung an den Stadtrat erhielt. Die FDP sieht lärmiges Feuerwerk durchaus kritisch. Es wird oft schon Tage vor und nach Silvester oder dem 1. August abgefeuert, was Tiere und Umwelt belastet. Der herumliegende Abfall ist ein Ärgernis, und jährlich kommt es schweizweit zu rund 200 Unfällen. Bereits heute verbietet die Polizeiverordnung lärmiges Feuerwerk ausser an festgelegten Feiertagen. Die Einzelinitiative hingegen hätte nur das Abfeuern verbieten können, nicht aber auch den bundesrechtlich geregelten Verkauf. Deren Umsetzung wäre ohne gleichzeitiges Verkaufsverbot nicht viel mehr als Symbolpolitik gewesen. Wenn überhaupt, dann wäre eine bundesweite Regulierung prüfenswert, die sich an Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit orientiert. Und genau darüber wird zurzeit ja bereits in Bern beraten.

bottom of page